ZEHRPLATZ als PARKPLATZ – Verlagerung der VERANTWORTUNG auf die öffentliche HAND?

Die Idee des zweiten Bürgermeisters Dr. Thomas Haslinger den Zehrplatz „anständig“ zu befestigen und zum Parkplatz auszuweisen, lässt einige Aspekte völlig außer Acht.

Bei dem Gelände handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage für alle Landshuter*innen, die es zu erhalten gilt. Die Stärkung des Einzelhandels und die Bedingungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum zu verbessern, sind politische Ziele, die stets eine Mehrheit im Stadtrat, auch mit Unterstützung der Grünen Stadtratsfraktion, finden: „Es kann aber nicht zu jedem Preis zu Lasten von Grünanlagen in der Stadt geschehen“, so Hedwig Borgmann, Mitglied im Umweltsenat. Die Grünfläche an der Wittstraße gehört ebenso wie die Mühleninsel, der Stadtpark und die Flutmulde zur grünen Lunge der Stadt.

So steht es im Klimaanpassungskonzept, welches in der Plenarsitzung am 26.5.2023 einstimmig als informelle Planungsrundlage angenommen wurde. „Diese erst im Jahr 2023 gefassten Beschlüsse können nicht schon wieder revidiert werden“, so Borgmann weiter. Angesichts steigender Temperaturen und zunehmender Hitzewellen sind sie von hoher Bedeutung für die Bewohner*innen und Besucher*innen der benachbarten, stark versiegelten Kernstadt. Hinzu kommen ein wertvoller, schützenswerter Baumbestand und die Erholungsfunktion für die Stadtbewohner.

Sicher ist es gerade eine schwierige Situation für den Vertreter der Parkhausbetreibergesellschaft, dass auf der einen Seite jahrzehntelang wichtige Brandschutzmaßnahmen scheinbar nicht ausreichend durchgeführt wurden und andererseits er die Interessen des Landshuter Innenstadthandels vertreten soll. „In dieser Sache aber die öffentliche Hand jetzt in Verantwortung zu nehmen und damit eigenes, versäumtes Tun auszugleichen, ist kein vorausschauendes Wirtschaften“, so Stefan Gruber, Fraktionsvorsitzender. „Zudem ist nicht erklärlich, warum die Stadt scheinbar für einen Großteil der Kosten aufkommen soll, aber ein privatwirtschaftliches Unternehmen dann die Einnahmen des Parkplatzes bekommen soll“, so Gruber weiter.

Nach Art. 61 der Bayerischen Gemeindeordnung sind wir als Stadtrat zur sparsamen Haushaltsführung aufgefordert. Ob dies bei dem skizzierten Szenario zutrifft, ist mehr sparsamen Haushaltsführung aufgefordert. Ob dies bei dem skizzierten Szenario zutrifft, ist mehr als fraglich. Dass mit der „Interimslösung“ eine dauerhafte, temporäre Parkplatznutzung ansteht, zeigt auch die Äußerung, dass die Grünfläche 32 Wochen im Jahr nicht genutzt wird. Man mag zwar die Fläche des Christkindlmarktes, der eher einer „Winterdult“ gleichkommt, bzw. des Zehrplatzes, rein optisch nicht als Grünfläche bezeichnen können. Eine Aufwertung könnte diese Fläche aber bekommen, indem sie wieder durch Rasen aufgewertet wird und in diesem Zusammenhang auch befestigte Wege definiert werden, die der Winterdult und der Landshuter Hochzeit zugute kämen. Damit könnte eine Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung, aber auch für Familien mit Kinderwägen oder Senioren mit Gehhilfen nachhaltig geschaffen werden.

-S.G.-

 

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